Wir untersuchen ob die Zuteilung von Fördermitteln, an die badischen und württembergischen Landesteile, gemäß den Bevölkerungsanteilen erfolgt. Die Bevölkerungsanteile betragen übrigens in den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg 46 % und in Stuttgart und Tübingen 54 %.

Der aktuelle Bericht zeigt, dass zwar die Zuteilung an die vier Regierungsbezirke proportional der Bevölkerungsanteile erfolgt. Entlang der historischen badischen Grenze gibt es jedoch Unterschiede wobei die württembergischen Gemeinden teilweise bevorzugt werden.

Städtebau-Förderprogramm Bericht