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Stern-Gutachten an Stadt übergeben
Fertiggestellt hat Prof. Klaus Stern sein Gutachten zum Anspruch Baden-Badens auf die sogenannte Standortabgabe als Sitzgemeinde einer Spielbank. Seit 2002 zahlt das Land aus der Spielbankabgabe jährlich eine Standortabgabe von 3.3 Millionen Euro an Stuttgart und 3.0 Millionen Euro an Konstanz, während Baden-Baden nicht einen Cent erhält.
Am Samstag, 1. Oktober, überreichten Vertreter der Landesvereinigung Baden in Europa und des DEHOGA-Kreis-verbandes Baden-Baden als Initiatoren,
dieses Gutachten offiziell im Rathaus Oberbürgermeisterin Dr. Sigrun Lang und Bürgermeister Dr. Klaus Rückert. Prof. Stern erläuterte dabei, zusammen
mit seinem Assistenten Dr. Geerlings, das 63 Seiten umfassende Werk. Das Gutachten belegt eindeutig die Berechtigung der Baden-Badener Forderung auf Gleichbehandlung.
Prof. Klaus Stern, „der“ Verwaltungs- und Staatsrechts-experte von der Universität Köln, selbst 24 Jahre lang als Verfassungsrichter in
Nordrhein-Westfalen tätig, belegt in seinem Gutachten hinsichtlich der Standortabgabe einen Gesetzesverstoß und einen Verstoß des Landes gegen das
Gleichbehandlungsgebot: „Für diese Ungleichbehandlung fehlt die rechtliche Rechtfertigung; sie ist deshalb auch verfassungswidrig“.
Gleichzeitig macht Prof. Stern deutlich, dass die Zahlungen der Ausgleichsbeträge nach der Rahmenvereinbarung zur BKV-Reform aus dem Jahre
1995 (inzwischen verlängert bis 2010) als eigenständige Kategorie zu betrachten sind, mit der Stuttgart und Konstanz nichts zu tun haben. Diese
Ausgleichsbeträge, eine Rechtsverpflichtung des Landes gegenüber Baden-Baden, werden zwar ebenfalls aus der Spielbankabgabe gezahlt, haben
aber schon vom Ansatz her völlig andere Begründungen.
Die Ausgleichsbeträge sind im Detail genau festgelegt und zweckgebunden, während die Standortabgabe, als eine Summe ausbezahlt, „zur Förderung des
Fremdenverkehrs, für Maßnahmen der Kulturförderung und zur Förderung sonstiger gemeinnütziger Zwecke“ bestimmt, einen großen Verwendungsspielraum hat.
Weiter kommt Prof. Stern in seinem Gutachten zu der Feststellung, dass nach der Rahmenvereinbarung zur BKV-Reform von 1995 die damalige
Geschäftsgrundlage der Stadt entfallen sei und Baden-Baden daher vereinbarungskonform Verhandlungen über eine Anpassung der Vertragsbedingungen an die realen Verhältnisse fordern kann.
Dr. Sigrun Lang dankte den Initiatoren für die Unterstützung der Stadt durch das Gutachten und kündigte an, dass sie dieses, nach entsprechendem
Studium, dem Gemeinderat zur weiteren Behandlung vorlegen werde. Außerdem werde sie ein Exemplar des Gutachtens an Ministerpräsident Günther Oettinger weiter leiten.
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